Zum 1. Januar 2027 soll der § 2b UStG für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingeführt werden. Einzelne Kommunen haben bereits auf den § 2b UStG umgestellt. Zur Vorbereitung bzw. Auffrischung werden wir nochmals alle wesentlichen Änderungen in den einzelnen Bereichen der Kommunen darstellen (Feuerwehr, Friedhof, Bildung, Personalüberlassung, interkommunale Zusammenarbeit etc.). Außerdem werden wir die neuesten Entwicklungen und Verlautbarungen der Finanzverwaltung (BMF, OFD etc.) präsentieren.
In der Beratungspraxis ergeben sich bei vielen Kommunen vergleichbare Fragestellungen und praktische Umsetzungsfragen. Mit unseren beiden Veranstaltungen zum § 2b UStG möchten wir Ihnen, neben der Vorstellung von theoretischen und praktischen Fällen, die Möglichkeit geben, offene Fragen zu stellen und in den Austausch mit anderen Praktikern zu kommen.