Das Energierecht steht vor dem nächsten Umbruch. Mit dem EEG 2027 will der Gesetzgeber die Förderung neuer Solar- und Windenergieanlagen neu ausrichten. Statt fester Vergütungen rücken Direktvermarktung und Differenzverträge in den Vordergrund. Parallel regelt das Netzanschlusspaket neu, wie Anlagen in ausgelasteten Netzgebieten angeschlossen werden.
Für Kommunen stellt sich die Frage, welche Projekte noch nach geltendem Recht umgesetzt werden sollten. Zugleich gewinnt die Kommune als Planungsträgerin und Flächeneigentümerin an Gewicht. Die Beteiligung nach § 6 EEG 2023 soll ausgebaut, Pachtentgelte sollen begrenzt werden.
Auch die Netzinfrastruktur ordnet sich neu. Der regulierungsfreie Raum der „Kundenanlage“ ist nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH insbesondere für Quartiersversorgungen nur noch eingeschränkt nutzbar. Energy Sharing ist seit Juni 2026 möglich. Die KWK-Förderung soll bis 2035 verlängert werden; die vermiedenen Netzentgelte laufen aus. Das geplante Wärmenetzpaket und eine aktuelle Entscheidung des EuGH zur Preisanpassung stellen zudem bestehende Fernwärmeverträge auf den Prüfstand.
Unser Seminar gibt einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuerungen im Energierecht und deren praktische Relevanz für Kommunen.
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