Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 hat sich die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) weitreichend geändert. Nicht nur ertragsteuerlich dürfen nun bestimmte PV-Anlagen von der Steuerbegünstigung nach § 3 Nummer 72 EStG profitieren. Auch im Umsatzsteuergesetz wurde erstmalig ein sog. „Null-Steuersatz“ im § 12 Absatz 3 UStG eingeführt, welcher für die Kommunen und kommunale Einrichtungen bedeutende Konsequenzen für die umsatzsteuerliche Behandlung von PV-Anlagen hat.
Unser Online-Seminar zeigt, welche Themen bei der Anschaffung und Betrieb einer PV-Anlage steuerlich zu beachten sind. Ausführlich werden die Neuregelungen ab dem 01.01.2022 im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer behandelt.
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