Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag 2025

Dr. Julian Bauer

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2025–2029 zahlreiche steuerliche Maßnahmen angekündigt. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorhaben. Die Maßnahmen stehen allerdings noch unter Finanzierungsvorbehalt.

Unternehmenssteuern

Die Körperschaftsteuer soll ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 % gesenkt werden, und zwar in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 1.1.2028.  

Für „Ausrüstungsinvestitionen“ in den Jahren 2025–2027 ist eine degressive Abschreibung von 30 % geplant. Eine nähere Definition der sog. “Ausrüstungsinvestitionen” wurde noch nicht vorgenommen.

Für E-Fahrzeuge soll eine Sonderabschreibung umgesetzt werden.

Das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sollen verbessert werden, um der Rechtsformneutralität einen Schritt näher zu kommen.  

Körperschaften und Personengesellschaften sollen künftig auf eine Selbst-Veranlagung umgestellt werden und somit ihre Steuer selbst berechnen und anmelden.

Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz soll von 200 auf 280 Prozent erhöht werden. Außerdem möchte die neue Bundesregierung mit administrativen Maßnahmen einer Scheinsitzverlegung in sog. Gewerbesteuer-Oasen wirksam begegnen.

Einkommensteuer & Familien

Es ist eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen geplant, Details hierzu fehlen jedoch. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sollen künftig gekoppelt werden, sodass bei einer Erhöhung des Freibetrags auch das Kindergeld steigt. Für Alleinerziehende ist ein verbesserter Entlastungsbetrag geplant.  

Die neue Bundesregierung möchte steuerliche Anreize für Mehrarbeit setzen. Daher sollen Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Auch Arbeitgeber-Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit, soll steuerlich begünstigt werden.

Weitere finanzielle Anreize sollen auch für freiwilliges längeres Arbeiten geschaffen werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten. Allerdings sollen Fehlanreize und Mitnahmeeffekte vermieden werden. Daher soll insbesondere die Nichtanwendbarkeit der Regelung bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente, die Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Anwendung des Progressionsvorbehalts geprüft werden.

Die neue Bundesregierung will sich für eine Steuervereinfachung durch Typisierungen und Pauschalierungen einsetzen. Vorgeschlagen wird daher unter anderem eine Arbeitstagepauschale, in der Werbungskosten für Arbeitnehmer zusammengefasst werden können.

Mobilität & Umwelt

Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, soll die Entfernungspauschale ab 2026 bereits vom ersten Kilometer an bei 38 Cent liegen. Aktuell liegt die Pauschale für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei 30 Cent pro Kilometer. Erst ab dem 21. Kilometer beträgt die Pauschale 38 Cent.

Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen soll auf 100.000 EUR erhöht werden.

Elektroautos sollen bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit bleiben.  

Die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder vollständig eingeführt werden.

Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer soll zurückgenommen werden.

Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh sollen in einem ersten Schritt die Stromsteuer so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden.

Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.

Umsatzsteuer & Forschung

Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll zum 1.1.2026 dauerhaft auf 7 Prozent reduziert werden.

Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen möglichst weitgehend umsatzsteuerbefreit sein.

Für Forschung soll es im Umsatzsteuergesetz Bereichsausnahmen geben.

Die Forschungszulage soll mit einem höheren Fördersatz und einem vereinfachten Verfahren ausgestattet werden.  

Gemeinnützigkeit & Ehrenamt

Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll um 5.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht werden. Ferner soll der Katalog der gemeinnützigen Zwecke modernisiert und das Gemeinnützigkeitsrecht insgesamt vereinfacht werden.

Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 EUR Einnahmen im Jahr, soll keine Sphärenaufteilung (Zweckbetrieb / steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) mehr erfolgen müssen.

Zudem sollen gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 EUR vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.  

Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 EUR auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale von 840 EUR auf 960 EUR angehoben werden.

Weitere Maßnahmen

Der Solidaritätszuschlag bleibt bis auf Weiteres bestehen.  

Es ist eine staatlich geförderte Frühstart-Rente für Kinder geplant. Zum 1.1.2026 soll für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat 10 EUR in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Ab dem 18. Lebensjahr kann der bereits angesparte Betrag bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen im Rahmen eines jährlichen Höchstbetrags weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

Fazit

Der Koalitionsvertrag enthält viele Einzelmaßnahmen mit Potenzial, doch echte Steuerreformen bleiben aus. Wir halten Sie über die konkrete Umsetzung auf dem Laufenden und beraten Sie gerne individuell zu den Auswirkungen auf Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Steuerplanung.

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