Die Familienheim-GbR: Mehr Flexibilität und Steuerersparnis für Ihr Familienvermögen

Dr. Julian Bauer

Was ist eine Familienheim-GbR?

Beim Kauf eines Eigenheims werden Ehepartner meist als Bruchteilseigentümer zu jeweils 50 % ins Grundbuch eingetragen. Alternativ können Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), also eine Familienheim-GbR, gründen und das Haus über diese erwerben. Auch wenn Sie das Familienheim bereits als Bruchteilseigentümer erworben haben, können Sie nachträglich eine Familienheim-GbR gründen. Der Gesellschaftsvertrag bietet zahlreiche Optionen, um rasch und flexibel auf veränderte Lebensumstände zu reagieren – anders als die herkömmliche Bruchteilsgemeinschaft, die eher starr ist.

Was hat der BFH entschieden?

Das neue BFH-Urteil bestätigt: Die Befreiung des Familienheims von der Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt auch dann, wenn das Haus der GbR gehört und Sie einen Anteil daran vererben oder verschenken. Das schafft steuerliche Klarheit zu Ihren Gunsten – und macht die Familienheim-GbR auch für die Nachfolge besonders attraktiv.

Steuerliche Vorteile im Überblick

Angesichts seit Jahren unveränderter Steuerfreibeträge und stetig steigender Immobilienpreise tritt die Erbschaftsteuerbelastung oft schon bei mittleren Vermögen auf. Die Familienheim-GbR ist optimal geeignet, große Werte steuerfrei innerhalb der Familie weiterzugeben. So können Sie zum einen Vermögen innerhalb der Familie steueroptimiert weitergeben und sich steuerstrategisch optimal für den Erbfall aufstellen.

Ein typischer Ablauf:

  • Das Familienheim wird auf die Familienheim-GbR übertragen oder von ihr erworben.
  • Ein Ehepartner schenkt dem anderen schrittweise Anteile an der GbR; es entstehen keine Schenkungsteuer oder Grunderwerbsteuer.
  • Nach einer Wartezeit erfolgt ein entgeltlicher Rückkauf der Anteile; solange das Haus selbst genutzt wird, bleibt auch dieser Vorgang steuerfrei, sofern die Bedingungen des Kaufvertrages wie unter Fremden verhandelt werden.

Im Gegensatz zur klassischen „Familienheim-Schaukel“ werden hier Anteile an der GbR verschenkt, nicht das halbe Wohneigentum selbst – so sparen Sie Zeit und Notarkosten.

Zivilrechtliche Vorteile für Ihre Familie

Die Familienheim-GbR kann das Familienvermögen auch rechtlich besser schützen:

  • Sie beugt einer Teilungsversteigerung im Scheidungsfall vor und sichert das Familienheim für die Kinder.
  • Bei unternehmerischem Risiko lässt sich der Zugriff von Gläubigern auf die Immobilie begrenzen (Asset Protection).
  • Ein flexibler Gesellschaftsvertrag erlaubt individuelle Lösungen für alle Lebensmodelle, verheiratet wie unverheiratet.
Fazit und Beratungsangebot

Mit der Familienheim-GbR schützen und bewahren Sie Ihr Familienvermögen, sichern Ihr Zuhause langfristig und gestalten die Übertragung flexibel und steueroptimiert. Das neue BFH-Urteil stärkt diese Gestaltungsform höchstrichterlich – nutzen Sie die Chancen für Ihre Familie!

Für maßgeschneiderte Lösungen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – sichern Sie so Ihr Familienheim für die nächsten Generationen.

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