Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Zu diesem Zweck soll der Zubau von Photovoltaikanlagen in Deutschland auf jährlich 22 Gigawatt erhöht werden.
Um diesen massiven Ausbau zu ermöglichen, hat das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMW) im Rahmen seiner Photovoltaik-Strategie einen großen Strauß an Maßnahmen erarbeitet, die im Rahmen des Solarpakets I in Gesetzesform gegossen werden sollen. Nachdem dieses nicht, wie ursprünglich geplant, am 01.01.2024 in Kraft treten konnte, soll das Solarpaket I nunmehr am 22.03.2024 zur Abstimmung im Bundestag stehen. Vorgesehen sind unter anderem Neuerungen im Baurecht, beim Mieterstrom, den Balkonkraftwerken und im Zusammenhang mit der Flächenkulisse.
In unserem Webinar geben wir Ihnen einen Überblick über die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommenen Änderungen.