Einige Kommunen haben bereits auf die neue Rechtslage umgestellt. Doch für die meisten Kommunen steht die Umstellung zum 1.1.2025 noch bevor. Für beide Gruppen ist aber wichtig, hier am Ball zu bleiben und die aktuellen Entwicklungen beim § 2b UStG zu verfolgen, um ggf. Anpassungen bei der Bewertung der Einnahmen durchführen zu können oder dies noch direkt bei der Einnahmenanalyse zu berücksichtigen.
Dabei ergeben sich in der Beratungspraxis bei vielen Kommunen vergleichbare Fragestellungen und praktische Umsetzungsfragen. Mit unserer Veranstaltungsreihe „Best of § 2b UStG“ möchten wir Ihnen in 2 Terminen die Änderungen durch die Umstellung auf § 2b UStG in relevanten Bereichen der Kommune anhand konkreter Fälle aus unserer Beratungspraxis vorstellen.
Termine (einzeln buchbar)
- Best of § 2b UStG - Teil I (27.06.2024)
(Feuerwehr & Friedhof, Bildung & Kultur, Vermietung & Verpachtung) - Best of § 2b UStG - Teil II (17.10.2024)
(Personalüberlassung, interkommunale Zusammenarbeit)
Teilnahmegebühr:
Gesamtpaket 450,- Euro zzgl. USt
Einzelbuchung (Teil I oder Teil II) 260,- Euro zzgl. USt