Einige Kommunen haben zum 01.01.2023 auf die neue Rechtslage umgestellt. Andere haben die Umstellung auf 2024 bzw. 2025 verschoben.
Für beide Gruppen ist aber wichtig, hier am Ball zu bleiben und die aktuellen Entwicklungen beim § 2b UStG zu verfolgen, um ggf. Anpassungen bei der Bewertung der Einnahmen durchführen zu können oder dies noch direkt bei der Einnahmenanalyse zu berücksichtigen.
Deswegen informieren wir Sie über alle aktuellen Neuigkeiten zu § 2b UStG auf einen Blick und stellen die relevanten Änderungen durch die Umstellung auf § 2b UStG anhand konkreter Fälle aus unserer Beratungspraxis dar.