Der Gesetzgeber hat Ende Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Mit dem MoPeG, dessen Änderungen zum 1. Januar 2024 nun in Kraft getreten sind, kommen vielzählige Neuerungen auf Personengesellschaften (insbesondere GbR, OHG und KG) und somit vor allem auch mittelständisch geprägte Unternehmen zu. In einer Übergangszeit bis Ende des Jahres 2023 haben alle bestehenden Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neue Rechtslage (ggf. durch Anpassung ihrer Gesellschaftsverträge) einzustellen. Mit dem 1. Januar 2024 – ein Jahr später als ursprünglich geplant – ist das Gesetz nun in Kraft getreten.