Der Gesetzgeber hat Ende Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Mit dem MoPeG, dessen Änderungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten werden, kommen vielzählige Neuerungen auf Personengesellschaften (insbesondere GbR, OHG und KG) und somit vor allem auch mittelständisch geprägte Unternehmen zu. In einer Übergangszeit bis Ende des Jahres 2023 haben alle bestehenden Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neue Rechtslage (ggf. durch Anpassung ihrer Gesellschaftsverträge) einzustellen. Ab dem 1. Januar 2024 – ein Jahr später als ursprünglich geplant – soll das Gesetz in Kraft treten.