Die gesetzlichen Regelungen zur Eigenstromerzeugung im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) wurden in den letzten Jahren stetig verschärft und konkretisiert. Immer wichtiger wurde dabei die Abgrenzung der Strommengen, die vom Unternehmen selbst verbraucht werden zu den Strommengen, die an Dritte (z.B. Dienstleister auf dem Gelände oder von Getränkeautomaten) weitergeleitet werden. Die gesetzlichen Vorgaben zur Abgrenzung wurden durch Leitfäden der Bundesnetzagentur und Papieren der Übertragungsnetzbetreiber konkretisiert. Bis zum 01.01.2022 muss von den Unternehmen die Abgrenzung der Drittstrommengen in einem Messkonzept aufgearbeitet und schriftlich dargelegt werden, sonst drohenden mitunter hohe Nachzahlungen der EEG-Umlage. In dem Seminar werden die Rahmenbedingungen der Drittmengenabgrenzung dargelegt und Praxistips zur Erstellung eines rechtskonformen Messkonzepts gegeben.
Agenda:
- Die Vorgaben des EEG zum Messen und Schätzen
- Übersicht der Konkretisierungen durch Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreiber
- Bericht aus der Praxis: Relevante Drittmengen und deren Abgrenzung
- Eckpunkte eines Messkonzepts und Pflichtinhalte
- Rückstellungen