Die Änderungen des BGB aufgrund des Gesetzes für faire Verbraucherverträge bringt insbesondere im Hinblick auf Laufzeitregelungen für Verbraucherverträge sowie für automatische Verlängerungszeiträume und Kündigungsfristen Neuerungen mit sich. Diese neuen Vorgaben werden jedoch nicht vor dem 01.01.2022 in Kraft treten. Auf alle Verträge, die bis zum in Kraft treten der Neuerungen geschlossen werden, finden die aktuellen Laufzeitregime noch Anwendung. Die Neuerungen müssen jedoch bis zum Inkrafttreten in die Verträge implementiert werden. In unserem Seminar werden wir Ihnen die Neuerungen und den Anpassungsbedarf in allen Verträgen mit Verbrauchern aufzeigen.
Agenda:
- Aktuelle Laufzeit- und Kündigungsregelungen
- Die neuen Regelungen zur Erstlaufzeit von Verträgen
- Die neuen Regelungen zur Vertragsverlängerung
- Die neuen Regelungen zu Kündigungsregelung
- Auswirkungen auf Lieferverträge und Dauerschuldverhältnisse