Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung von Nutzungsrechten an Grundstücken, die Energieversorgungsunternehmen und Wasserversorgungsunternehmen an Gemeinden zahlen. Die Rechte stellen die Grundlage für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen.
- Rechtsgrundlagen für Konzessionsabgaben
- Mindestgewinnregelung und Nachholbarkeit
- Steuerrechtliche Besonderheiten
- Konzessionsabgabe als verdeckte Gewinnausschüttung
- Umsatzsteuerliche Behandlung
- Vertragsgestaltungen vor dem Hintergrund des § 2b UStG