Mit dem Ziel der Europäischen Kommission und der Bundesregierung bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein, ist davonauszugehen, dass fossile Energieträger wie Erdgas keine Rolle mehr spielen werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob handels- und steuerrechtlich bereits heute bilanzielle Vorsichtsmaßnahmen in Form von Rückbauverpflichtungen in Bezug auf die Gasnetze getroffen werden können. Durch die „Maßgeblichkeit“ des Handelsrechts für die Spartenabschlüsse nach ARegV könnten solche Aufwendungen ggf auch kostenseitig in die Erlösobergrenze und damit die Netzentgelte eingepreist werden.
- Grundzüge der Energiewende
- Steuer- und handelsrechtliche Voraussetzungen zur Bilanzierung von Rückbauverpflichtungen
- Regulatorik: Chancen und Risiken
- Handlungsbedarf für Konzessionsverträge?