Die Abgrenzung von aktivierungspflichtigen, investiven Maßnahmen und Instandhaltungs- bzw. Modernisierungsaufwendungen ist in der Bilanzierungspraxis nicht immer eindeutig. Bestehende Auslegungsspielräume werden in der Praxis auch nicht immer durch unternehmensinterne Bilanzierungsleitfäden oder Handbücher präzisiert. Die damit einhergehenden „vermeintlichen Spielräume“ können zu Spannungen in Bezug auf die Zielsetzung nach Handels-, Steuerrecht du Regulatorik führen.
Die mit einer Investiven Maßnahmen einhergehende Verbesserung der Darstellung der Vermögenslage sowie Erhöhung des erzielten Jahresüberschusses steht konträr zu den damit höheren steuerlichen Belastungen. Zudem sind die Auswirkungen auf Netzentgelte, also die Berücksichtigung der Maßnahmen im Rahmen der Erlösobergrenze zu berücksichtigen.
- Grundsätze zur Abgrenzung von Aktivierungs- und Instandhaltungsaufwand bei Verteilnetzen nach Handels- uns Steuerrecht
- Regulatorische Vorgaben (ARegV)
- Ableitung strategischer Entscheidungsgrundsätze