Mit dem erfolgten Beschluss des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2024 wurden, neben der Verlängerung des Optionszeitraums für § 2b UStG, weitere gesetzliche Änderungen eingeführt, die wir im Rahmen des Seminars vorstellen werden.
Daneben möchten wir auf die im Laufe des Jahres veröffentlichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums und der Bundesländer eingehen (z. B. zum Vorsteuerabzug und zur E-Rechnung). Zudem sind die aktuellen Urteile des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesfinanzhofes und der Finanzgerichte Bestandteil unseres Seminars.
Selbstverständlich werfen wir auch einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen bei den Anwendungsfragen des § 2b UStG.