Neben den aktuellen Vorschriften der Finanzverwaltung (u. a. zur ertragsteuerlichen Behandlung von Verpachtungs-BgA, zum steuerlichen Einlagekonto sowie zum Vorsteuerabzug von Kurortgemeinden) möchten wir auch auf die aktuellen Urteile des Bundesfinanzhofes und der Finanzgerichte eingehen, die dieses Jahr ergangen sind.
Selbstverständlich gehen wir auch auf die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 ein und werfen einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen bei den Anwendungsfragen des § 2b UStG (u.a. Schreiben des Finanzministeriums Baden-Württemberg zu der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gemeindeverwaltungsverbänden und zu den Leistungen der Feuerwehr sowie der Entwurf des BMF-Schreibens zur Vorsteueraufteilung im Rahmen von § 2b UStG).