Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 hat sich die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) weitreichend geändert. Nicht nur ertragsteuerlich dürfen nun bestimmte PV-Anlagen von der Steuerbegünstigung nach § 3 Nummer 72 EStG profitieren. Auch im Umsatzsteuergesetz wurde erstmalig ein sog. „Null-Steuersatz“ im § 12 Absatz 3 UStG eingeführt, welcher für die Kommunen und kommunale Einrichtungen bedeutende Konsequenzen für die umsatzsteuerliche Behandlung von PV-Anlagen hat.
Unser Online-Seminar zeigt, welche Themen bei der Anschaffung und Betrieb einer PV-Anlage steuerlich zu beachten sind. Ausführlich werden die Neuregelungen ab dem 01.01.2022 im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer behandelt.
AGENDA
- Ertragsteuerliche Neuregelung für PV-Anlagen ab 1.1.2022
- Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 3 Nr. 72 EStG
- Auswirkungen auf die Betriebe gewerblicher Art
- Praktische Anwendungsfälle - Neuregelung im Umsatzsteuerrecht ab 2023 – der neue Null-Steuersatz
- Voraussetzungen des neuen § 12 Abs. 3 UStG
- Folgen für die neuen PV-Anlagen
- Was passiert mit den Alt-Anlagen?
- Praktische Anwendungsfälle