Das Steuerrecht wird auch für Krankenhäuser, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen immer komplexer und dynamischer. Das BMF hat mit einer Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO zu § 153 Nr. 2 Abs. 6) geregelt, dass es als Indiz gegen einen vorsätzlichen oder leichtfertigen Fehler gewertet werden kann, wenn das Unternehmen ein innerbetriebliches Kontrollsystem (sog. Tax Compliance Management System) eingerichtet hat.
Damit beugt ein Tax-Compliance Management System Haftungsrisiken vor. Sinnvoll aufgesetzt kann ein solches System aber auch als Management-Tool mit konkretem Mehrwert genutzt werden.
Wir stellen Ihnen die theoretischen Anforderungen an ein Tax-Compliance Management System vor und zeigen Ihnen, wie Sie ein solches System praktisch und sinnvoll umsetzen und dabei einen Mehrwert für Ihr Unternehmen schaffen.