Durch de § 2b UStG gilt die Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die selbstständig und nachhaltig Einnahmen erzielen. Die bisherige Verknüpfung von Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer wird aufgehoben.
In der Praxis bringt die Umsetzung der Norm laufend neue Anwendungsfragen mit sich. Wir haben für die Beantwortung der häufig anzutreffenden Fragestellungen einen Praxis-Seminar „Neueste Entwicklungen und Handlungsempfehlungen“ geplant.
Inhaltliche Schwerpunkte sind:
- umsatzsteuerrechtliche Grundlagen
- neueste BMF-Schreiben und sonstige Verlautbarungen
- Erfahrungen bei der Einnahmenanalyse
- Projektschritte bei der Einführung von § 2b UStG
- Tax Compliance und interne Kontrollsysteme
- Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung
- interkommunale Zusammenarbeit
- Gestaltungsüberlegungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug