Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Ein wesentlicher Punkt dieser Gesetzesreform ist die neue Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Der Gesetzgeber bietet damit eine weitere Möglichkeit, wie Unternehmen und Gesellschafter ihre steuerliche Situation verbessern und Steuerbelastungen unter Beibehaltung der Rechtsform verringert werden können. Die neuen Möglichkeiten sollen bereits ab dem Jahr 2022 gelten, sodass bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden müssen, wenn man die Option in Anspruch nehmen will.
In unserem Webinar stellen wir Ihnen das neue Optionsmodell zur Körperschaftsteuer vor und gehen der Frage nach, für wen die neue Möglichkeit eine interessante Gestaltung sein könnte.