Durch den § 2b UStG gilt die Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die selbstständig und nachhaltig Einnahmen erzielen. Die bisherige Verknüpfung von Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer wird aufgehoben. Durch verschiedene BMF-Schreiben und die laufende Rechtsprechung sind die Regelungen einer erheblichen Dynamik unterworfen. Dies bringt für die praktische Umsetzung laufend neue Anwendungsfragen mit sich.
In unserem Seminar „Neueste Entwicklungen und Handlungsempfehlungen“ wollen wir Ihnen einen Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen sowie Beispiele zu den wesentlichen Fragestellungen aus dersteg täglichen Beratungspraxis geben.
Inhaltliche Schwerpunkte sind:
- Umsatzsteuerrechtliche Grundlagen (materiell-rechtliche Voraussetzungen des § 2b UStG)
- Aktuelle Entwicklungen seitens der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben und sonstige Verlautbarungen)
- Interkommunale Zusammenarbeit (Kostenteilungsgemeinschaften, Personalgestellung)
- Quo vadis Kurbetriebe (keine Umsatzsteuerpflicht mehr?) vs. Abwasser- und Abfallentsorgung (Möglichkeit der Umsatzsteuerpflicht?)
- Gestaltungsüberlegungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug