Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Ausland, die beispielsweise den dortigen Markt bedienen oder den Wareneinkauf vor Ort übernehmen, sind heutzutage auch im Mittelstand weit verbreitet. Dabei sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen auch aus steuerlicher Sicht eine Reihe von Pflichten und Fallstricken zu beachten.