AfA-Step-Up bei Immobilien
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird regelmäßig die Abschreibung des Gebäudes als Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen. Die Höhe der Abschreibung hat somit einen großen Einfluss auf die zu versteuernden Einkünfte. Vielleicht kennen Sie die folgende Situation: Vor längerer Zeit wurde eine Immobilie zur Vermietung angeschafft, geerbt oder geschenkt, inzwischen ist das Abschreibungsvolumen des Gebäudes vollständig verbraucht oder es entspricht nicht mehr dem aktuellen Verkehrswert und als Folge ist ein höherer Gewinn zu versteuern – das muss aber nicht so sein! Im Teil III unserer Schaukel-Reihe zeigen wir eine Möglichkeit auf, um das Abschreibungspotential auf den aktuellen Verkehrswert anzuheben.
Dieses Ziel kann durch die gewerbliche Prägung einer bislang vermögensverwaltenden Personengesellschaft und deren anschließenden Entprägung erreicht werden. Zunächst müssen die privat gehaltenen Immobilien in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft übertragen werden. Diese Übertragung kann ohne Anfall von Schenkung- oder Grunderwerbsteuer gestaltet werden. Anschließend erfolgt die sog. gewerbliche Prägung der Personengesellschaft. Sie erfolgt dadurch, dass eine Kapitalgesellschaft einziger persönlich haftender Gesellschafter ohne weitere vermögens- und kapitalmäßige Beteiligung wird und nur diese zur Geschäftsführung befugt ist. Die übrigen Gesellschafter wechseln in die Stellung von Kommanditisten. Als Folge wird die ursprünglich vermögensverwaltende Gesellschaft als gewerbliches Unternehmen fingiert und die vormals privaten Immobilien als Betriebsvermögen steuerlich verstrickt. Nach Ablauf von einigen Jahren wird die Personengesellschaft wieder entprägt und die Immobilien rechnen wieder zum steuerlichen Privatvermögen.